Berufszulassung für Immobilienverwalter seit 2018
Für gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien gilt erstmals seit 2018 eine Erlaubnispflicht nach § 34c Gewerbeordnung. Die Erlaubnispflicht erstreckt sich auf WEG-Verwalter und Mietverwalter von Wohnraum, die das Gesetz unter der Bezeichnung „Wohnimmobilienverwalter“ zusammenfasst. Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist, dass der Verwalter seine Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme … Weiterlesen …
