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WKI GmbH

Tel:+49 (0) 221 88 57 52
wki@hausverwaltung-wki.de

Grundsteuerreform, wir informieren uns für Sie

Am 31. März 2022 haben wir an dem Fachseminar “Die reformierte Grundsteuer: Was Sie als Hausverwalter jetzt beachten müssen“ teilgenommen.


Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 müssen alle Immobilienbesitzer im Online-Portal Elster Angaben zu Ihrem Grundbesitz machen, nach denen dann die Grundsteuer neu berechnet wird.


Wir unterstützen unsere Eigentümer/innen durch unsere Kenntnisse und die uns vorliegenden Dokumente.
Folgende Angaben werden von Ihnen erwartet:

  1. Gemarkung und das Flurstück des Grundstücks sowie Fläche des Grundstücks
  2. Wohnfläche bzw. die Nutzfläche in Quadratmetern
  3. Persönlichen Daten zu Ihnen als Steuerzahler/in wie der Steueridentifikationsnummer
  4. Sogenannte Einheitswertnummer, die auf dem Grundbesitzabgabenbescheid vermerkt ist
  5. Bodenrichtwert der Immobilie, dieser ist meist bereits in den Schreiben der Steuerbehörde vermerkt oder kann auf der offiziellen Plattform www.boris.nrw.de abgerufen werden
  6. Jahr der Bezugsfertigkeit bzw. einer Kernsanierung
  7. evtl. vorhandene Garagen/Tiefgaragenstellplätzen