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WKI GmbH

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Berufszulassung für Immobilienverwalter seit 2018

Für gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien gilt erstmals seit 2018 eine Erlaubnispflicht nach § 34c Gewerbeordnung. Die Erlaubnispflicht erstreckt sich auf WEG-Verwalter und Mietverwalter von Wohnraum, die das Gesetz unter der Bezeichnung „Wohnimmobilienverwalter“ zusammenfasst. Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist, dass der Verwalter seine Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme … Weiterlesen …

Neue Webseite für unsere Kunden

Wir haben eine neue Webseite, die für uns von der Firma ab|netmedial Webdesign konzipiert und umgesetzt wurde. Dadurch können wir für Sie noch besser und moderner erreichbar sein. Hier in unserem Blog finden Sie aktuelle Neuigkeiten über Fragen zur Hausverwaltung und – organisation. Außerdem halten wir Sie über Neuigkeiten auf dem Feld der Immobilien auf … Weiterlesen …