Seit 2021 müssen Verbraucher/innen für den Kohlenstoffdioxid-, bzw. CO²-Ausstoß ihrer Heizung bezahlen, seit dem Abrechnungsjahr 2023 werden diese Kosten anteilsmäßig auf Mieter/innen und Vermieter/innen verteilt. Die Verteilung regelt das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten. Diese Aufteilung nach Höhe der Prozente, die jeweils übernommen werden müssen, findet sich im Internet oft anhand von Tabellen wie die Darstellung oben von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Jedes Jahr steigen diese CO²-Abgaben an den Staat. Während diese 2021 noch bei 25 Euro pro Tonne ausgestoßenem CO² lagen, werden 2026 65 Euro pro Tonne fällig. Ab 2027 wird die Preisbindung dieser Abgabe aufgehoben und der CO²-Preis an einer Börse ausgehandelt. Laut Schätzungen könnte dieser Preis dann deutlich über 100 Euro pro Tonne liegen.
Betroffen sind Heizungen, die mit Öl, Gas, aber auch mit Fernwärme betrieben werden, da Fernwärme in Deutschland noch vor allem durch Gas und Kohle gewonnen wird. In Köln beispielsweise lag 2025 der Gasanteil für die Gewinnung der Fernwärme in drei von vier Bezirken bei fast 100 Prozent, während im vierten Bezirk (Nord) die Wärmegewinnung hauptsächlich durch Braunkohle (fast 70 Prozent) erfolgt.
Wie hoch der Anteil für Mieter/innen und Eigentümer/innen bei den CO²-Abgaben jeweils ist, steht in der jährlichen Heizkostenabrechnung.
